Gästetaxe der Stadt Leipzig

Ab dem 1. Januar 2019 wird es in Leipzig eine Gästetaxe geben. Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Gästetaxe alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten. Zu den Unterkünften gehören Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen.

Die Gästetaxe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.


Liebe Gäste,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, als Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet sind, von Ihnen die Gästetaxe einzuziehen. Wir sind zudem verpflichtet, den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Betreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.


Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Die Gästetaxe wird auf 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ermäßigt, wenn das Entgelt für die Übernachtung nicht mehr als 30,00 Euro inklusive Umsatzsteuer beträgt.


Wie wird der Übernachtungspreis bei einer Übernachtung in unseren Ferienwohnung berechnet?


Entrichten mehrere Personen einen einheitlichen (gemeinsamen) Zimmerpreis, entfällt auf jeden Gast ein Betrag, der der Division dieses Preises durch die Zahl der dafür untergebrachten Gäste entspricht.


Beispiel:

In unseren Ferienwohnungen übernachtet eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 minderjährigen Kindern. Das Entgelt beträgt 65 Euro pro Übernachtung. Somit entfallen auf jeden Gast 16,25 Euro. Die Kinder sind von der Gästetaxe befreit. Die Erwachsenen zahlen 1,00 Euro/ Person und Tag.